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DLRG Bad Laasphe schulte Lehrer im Rettungsschwimmen

Die DLRG Ortsgruppe Bad Laasphe e. V. konnte acht Lehrerinnen und Lehrern die Rettungsfähigkeit bescheinigen.

Die Sicherheit im und am Wasser steht für die DLRG schon seit mehr als 100 Jahren an aller erster Stelle. Und auch die DLRG Ortsgruppe Bad Laasphe e. V. hat zu diesem sehr wichtigen Punkt einen kleinen, aber wichtigen Beitrag geleistet. Denn am 27.02.2015 haben insgesamt acht Lehrerinnen und Lehrer an einem Kurs zur Erlangung der Rettungsfähigkeit für Lehrkräfte teilgenommen. Zunächst konnten sich die Teilnehmer im Theorieblock einen Eindruck über die Gefahren im und am Wasser machen, welcher in der Förderschule am Sonnenhang in Netphen-Deuz  stattfand. Doch auch eine Herz-Lungen-Wiederbelebung oder auch die stabile Seitenlage sollten mitunter nochmals aufgefrischt werden. Im Anschluss ging es dann für die Lehrerinnen und Lehrer in das Netphener Hallenbad um noch die letzten praxisorientierten Übungen zu absolvieren. Alle Teilnehmer haben die geforderten Einheiten mit Bravur bestanden und bekamen letztlich ihre Bescheinigung überreicht.

Rückwirkend zum 01.12.2014 trat der Runderlass „Sicherheitsförderung im Schulsport“ des Ministeriums für Schule und Weiterbildung vom 26.11.2014 in Kraft. Geregelt sind dort Ausführungen und Bestimmungen zu praxisorientierten Sicherheitsvorschriften und –hinweisen für die wichtigsten im Schulsport angebotenen Sportbereiche und Bewegungsfelder mit einem verbindlichen Charakter auch für alle Angebote im außerunterrichtlichen Bereich und im Ganztagsbereich.

Im Bereich der „Bewegung im Wasser und Schwimmen“ ist die wesentliche Änderung die Einführung einer jetzt verbindlichen Gültigkeitsdauer von vier Jahren für die Rettungsfähigkeit. Für Lehrkräfte, die mit der Inkraftsetzung dieses Erlasses aktuell nicht mehr rettungsfähig sind, gilt eine Übergangsfrist für die Auffrischung der Rettungsfähigkeit bis zum 31.01.2016. Ferner ist jetzt die Schulleitung in Zusammenarbeit mit den Sicherheitsbeauftragten der Schule für die Einhaltung der Gültigkeitsdauer zuständig. Ohne den Nachweis der Rettungsfähigkeit, dürfen Pädagogen den Schwimmunterricht nicht mehr leiten.

Die Rettungsfähigkeit kann z. B. durch eine Bescheinigung der Schwimmsport treibenden Verbände nachgewiesen werden. Daher möchte die DLRG Bad Laasphe an dieser Stelle darauf aufmerksam machen, dass ein Kurs für alle Interessierten am 01. Juni 2015 in Bad Laasphe stattfinden soll. Als Kontaktperson steht Patrick Scholz unter der Telefonnummer: 02753-6039632 oder über E-Mail-Adresse: rettungsfaehigkeit(at)bad-laasphe.dlrg.de zur Verfügung. Nähere Informationen zu diesem Thema sind auch auf der Homepage des Vereins auf www.bad-laasphe.dlrg.de zu finden.

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