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Vollständige Liste der Ansprechpartner der DLRG Ortsgruppe Bad Laasphe e.V. findest du hier .
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Was: | Außerordentlicher Bezirksjugendtag |
Datum: | Donnerstag, 16.04.2015 |
Uhrzeit: | 18:30 Uhr |
Wo: | Vereinsheim DLRG Kreuztal |
| Einladung | hier |
Stimmschlüssel: | Die großen Unterschiede in den Anzahlen der Mitglieder kommt durch ein neues System der Datenerfassung. Jede Ortsgruppe hat neben dem Jugendvorsitzenden eine Gewisse Anzahl Stimmen durch Delegierte. Diese errechnen sich laut Jugendordnung aus dem Durchschnitt der Jugendlichen Mitglieder der letzten 3 Jahre. Hier erhält man für jede angefangene 80 Mitglieder 1 Delegierten Stimme. Die Stimmen sind nicht übertragbar und die Delegierten müssen in den Orstgruppen gewählt worden sein. |
Mitzubringen: | Protokoll von der Wahl des Jugendwartes und der Deligierten |
| Anmeldung: | Bitte sagt bis zum 16.04.2015 per E-Mail an alexanderla(at)gmx.de Bescheid ob ihr zum Jugendtag kommt. |
Wie letztes Jahr auf dem Bezirksjugendtag besprochen müssen wir dieses Jahr unsere Jugendordnung und unsere Jugendgeschäftsordnung auf einem außerordentlichen Bezirksjugendtag ändern und einen außerordentlichen Jugendtag durchführen, damit wir auf dem Landesjugendtag stimmberechtigt sind. Zudem müssen dann auch neue Delegierte für den Landesjugendtag gewählt werden.
Was ist ein Bezirksjugendtag?
Der Bezirksjugendtag ist das höchste Organ der Bezirksjugend. Ihm obliegen die grundsätzlichen Entscheidungen. Er bestimmt die Aufgaben des Bezirksjugend. Der ordentliche Bezirksjugendtag findet alle 3 Jahre statt. Aufgaben des BEZ-Jugendtages sind:
Teilnehmer gemäß Bezirksjugendordnung:
| 1. | Mit Stimmrecht: Die Delegierten gem. § 6 Abs. 4 Buchst. a) BezJO i. V. m. § 6 Abs. 5 BezJO. Wie viele Delegierte jede OG entsenden darf, wird dem Stimmschlüssel entnommen (bei uns sind es derzeit 2 Delegierte). Um seine Abstimmungs- und Mitspracherechte voll ausschöpfen zu können, macht es natürlich Sinn, bei dieser Veranstaltung auch möglichst alle Stimmen (Delegierte) in Anspruch zu nehmen, die uns laut Stimmschlüssel zur Verfügung stehen. Zu beachten ist dabei: Die Delegierten müssen vorher von der Ortsgruppenjugend offiziell gewählt werden, das Ergebnis der Wahl muss dabei durch ein Wahlprotokoll der Sitzung nachgewiesen werden. Es reicht leider nicht einfach zwei Leute zu bestimmen. Die Wahl ist durch ein Wahlprotokoll (Original) vor Ort nachzuweisen. Eine Kopie ist bereits bei der Anmeldung beizufügen. Ohne dieses Protokoll werden die Delegierten nicht zugelassen! Grund dafür ist die Mandatsprüfungskommission der LVJ! |
| 2. | Mit Stimmrecht: Je OG-Jugend kann ein Ortsgruppenjugendvorsitzender und ein Stellvertreter gem. § 6 Abs. 4 Buchst. b) BezJO i. V. m. § 7 Abs. 5 Buchst. a) BezJO teilnehmen. |
| 3. | Mit Stimmrecht: Die stimmberechtigten Mitglieder des BezJV gem. § 6 Abs. 4 Buchst. b) BezJO i. V. m. § 7 Abs. 5 Buchst. b). Dies sind gem. § 8 Abs. 3 BezJO:
|
| 4. | Ohne Stimmrecht: Ersatzdelegierte und geladene Gäste gem. § 6 Abs. 4 Buchst. c) BezJO |
| Tagesordnung | |
|---|---|
| TOP 1 | Begrüßung / Wahl eines Protokollführers |
| TOP 2 | Genehmigung des Stimmschlüssels |
| TOP 3 | Genehmigung der Tagesordnung / mit Änderungen |
| TOP 4 | Änderung der Jugendordnung |
| TOP 5 | Änderung der Geschäftsordnung |
| TOP 6 | Wahl der Delegierten zum Landesjugendtag am 19.04.2015 |
| TOP 7 | Aussprache |
| TOP 8 | Verschiedenes |
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