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Außerordentlicher Bezirksjugendtag

Was:

Außerordentlicher Bezirksjugendtag

Datum:

Donnerstag, 16.04.2015

Uhrzeit:

18:30 Uhr

Wo:

Vereinsheim DLRG Kreuztal
Adolf-Reichwein-Hauptschule
Hilchenbach-Dahlbruch

Einladunghier

Stimmschlüssel:

hier

Die großen Unterschiede in den Anzahlen der Mitglieder kommt durch ein neues System der Datenerfassung.

Jede Ortsgruppe hat neben dem Jugendvorsitzenden eine Gewisse Anzahl Stimmen durch Delegierte. Diese errechnen sich laut Jugendordnung aus dem Durchschnitt der Jugendlichen Mitglieder der letzten 3 Jahre. Hier erhält man für jede angefangene 80 Mitglieder 1 Delegierten Stimme. Die Stimmen sind nicht übertragbar und die Delegierten müssen in den Orstgruppen gewählt worden sein.

Mitzubringen:

Protokoll von der Wahl des Jugendwartes und der Deligierten

Anmeldung:Bitte sagt bis zum 16.04.2015 per E-Mail an alexanderla(at)gmx.de Bescheid ob ihr zum Jugendtag kommt.

 

Wie letztes Jahr auf dem Bezirksjugendtag besprochen müssen wir dieses Jahr unsere Jugendordnung und unsere Jugendgeschäftsordnung auf einem außerordentlichen Bezirksjugendtag ändern und einen außerordentlichen Jugendtag durchführen, damit wir auf dem Landesjugendtag stimmberechtigt sind. Zudem müssen dann auch neue Delegierte für den Landesjugendtag gewählt werden.


Was ist ein Bezirksjugendtag?

Der Bezirksjugendtag ist das höchste Organ der Bezirksjugend. Ihm obliegen die grundsätzlichen Entscheidungen. Er bestimmt die Aufgaben des Bezirksjugend. Der ordentliche Bezirksjugendtag findet alle 3 Jahre statt. Aufgaben des BEZ-Jugendtages sind:

  1. Bestimmung der zentralen Aufgaben der BEZ-Jugend auf Bezirksverbandsebene (nachfolgend BEZ-Ebene) für die anstehende Wahlperiode.
  2. Entgegennahme der Arbeits- und Kassenberichte des BEZ-Jugendvorstandes
  3. Entlastung des BEZ-Jugendvorstandes
  4. Wahl des BEZ-Jugendvorstandes mit Ausnahme der Vertreter des BEZ-Vorstandes
  5. Wahl von Delegierten zum Landesjugendtag der DLRG
  6. Beschlussfassung über Anträge
  7. Änderung der BEZJO und BEZJGO
  8. Verabschiedung von Richtlinien, Konzepten, Mittelvergabe und mittelfristige Finanzplanung der BEZ-Jugend

 

Teilnehmer gemäß Bezirksjugendordnung:

1.

Mit Stimmrecht:

Die Delegierten gem. § 6 Abs. 4 Buchst. a) BezJO i. V. m. § 6 Abs. 5 BezJO. Wie viele Delegierte jede OG entsenden darf, wird dem Stimmschlüssel entnommen (bei uns sind es derzeit 2 Delegierte).

Um seine Abstimmungs- und Mitspracherechte voll ausschöpfen zu können, macht es natürlich Sinn, bei dieser Veranstaltung auch möglichst alle Stimmen (Delegierte) in Anspruch zu nehmen, die uns laut Stimmschlüssel zur Verfügung stehen.

Zu beachten ist dabei:

Die Delegierten müssen vorher von der Ortsgruppenjugend offiziell gewählt werden, das Ergebnis der Wahl muss dabei durch ein Wahlprotokoll der Sitzung nachgewiesen werden. Es reicht leider nicht einfach zwei Leute zu bestimmen. Die Wahl ist durch ein Wahlprotokoll (Original) vor Ort nachzuweisen. Eine Kopie ist bereits bei der Anmeldung beizufügen.

Ohne dieses Protokoll werden die Delegierten nicht zugelassen! Grund dafür ist die Mandatsprüfungskommission der LVJ!

2.

Mit Stimmrecht:

Je OG-Jugend kann ein Ortsgruppenjugendvorsitzender und ein Stellvertreter gem. § 6 Abs. 4 Buchst. b) BezJO i. V. m. § 7 Abs. 5 Buchst. a) BezJO teilnehmen.

3.

Mit Stimmrecht:

Die stimmberechtigten Mitglieder des BezJV gem. § 6 Abs. 4 Buchst. b) BezJO i. V. m. § 7 Abs. 5 Buchst. b). Dies sind gem. § 8 Abs. 3 BezJO:

  • der Bezirksjugendvorsitzende,
  • die bis zu fünf stellvertretenden Bezirksjugendvorsitzenden,
  • der Jugendschatzmeister,
  • die vom Stammverband BEZ-Siegen-Wittgenstein bestimmten Vertreter
4.

Ohne Stimmrecht:

Ersatzdelegierte und geladene Gäste gem. § 6 Abs. 4 Buchst. c) BezJO

 

Tagesordnung
TOP 1Begrüßung / Wahl eines Protokollführers
TOP 2Genehmigung des Stimmschlüssels
TOP 3Genehmigung der Tagesordnung / mit Änderungen
TOP 4Änderung der Jugendordnung
TOP 5Änderung der Geschäftsordnung
TOP 6Wahl der Delegierten zum Landesjugendtag am 19.04.2015
TOP 7Aussprache
TOP 8Verschiedenes

 

 

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