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Außerordentlicher Bezirksjugendtag

Was:

Außerordentlicher Bezirksjugendtag

Datum:

Donnerstag, 24.03.2011

Uhrzeit:

18:30 Uhr

Wo:

BlueBox Siegen, Sandstraße 54, 57072 Siegen

Anmeldung:

Die verbindliche Anmeldung zum außerordentlichen Bezirksjugendtag hat dem Bezirksjugendvorsitzenden bis spätestens 10.03.2011 schriftlich oder per E-Mail mit Nennung der Ortsgruppe, der Teilnehmer mit Funktion und dem Wahlprotokoll als Anlage zu erfolgen.

 

Was ist ein Bezirksjugendtag?

Der Bezirksjugendtag ist das wichtigste Entscheidungsorgan der DLRG-Jugend, tritt alle 3 Jahre zusammen und wählt den Bezirksjugendvorstand und beschließt Entscheidungen, die die ganze Jugend im Bezirk betreffen können.

Warum ein außerordentlicher Bezirsjugendtag?

Bei der Durchführung des außerordentlichen Bezirksjugendtages am 05. September 2010 ist etwas schiefgelaufen. Allen Beteiligten ist bei der Prüfung der Beschlussfähigkeit nicht aufgefallen, dass die Tagung nach § 5 Abs. 1 BezJGO gar nicht beschlussfähig war. Zwar war der außerordentliche BezJT fristgerecht 3 Wochen vorher einberufen und mindestens zwei Ortsgruppen anwesend. Aber es waren nicht mehr als 50% der stimmberechtigten Mitglieder anwesend. Damit sind nicht alle vorgeschriebenen Tatbestände zwingend erfüllt.

Auch der Rettungsanker § 5 Abs. 2 BezJGO, der einen BezJT oder BezJR bei Beschlussunfähigkeit wieder beschlussfähig macht, greift leider nicht, da hier drauf nicht ausdrücklich in der Einladung hingewiesen wurde.

Die Folge ist, der BezJT ist anfechtbar und unsere Einladung und Protokoll halten bei der Prüfung durch die Mandatsprüfungskommission auf dem nächsten Landesverbandstag 2012 nicht stand. Damit sind unsere Delegierten nicht stimmberechtigt.

Daher lädt Katharina Reinecke erneut zu einem neuen außerordentlichen Bezirksjugendtag ein. Mit dem Schreiben vom 01.02.2011 gilt der Bezirksjugendtag gem. § 4 Abs. 2 BezJGO als einberufen und gem. § 5 Abs. 2 BezJGO als beschlussfähig.

Anträge zum außerordentlichen BezJT sind gem. § 4 Abs. 2 BZJGO bis spätestens 10.03.2011 dem Bezirksjugendvorsitzenden schriftlich zuzuleiten. Zur Wahrung der Frist gilt das Datum des Poststempels und das Datum des E-Mail-Eingangs.

Teilnehmer gemäß Bezirksjugendordnung sind:

1.

Die Delegierten gem. § 6 Abs. 4 Buchst. a) BezJO i. V. m. § 6 Abs. 5 BezJO. Wie viele Delegierte jede OG entsenden darf, wird dem Stimmschlüssel entnommen (bei uns sind es derzeit 2 Delegierte).

Um seine Abstimmungs- und Mitspracherechte voll ausschöpfen zu können, macht es natürlich Sinn, bei dieser Veranstaltung auch möglichst alle Stimmen (Delegierte) in Anspruch zu nehmen, die uns laut Stimmschlüssel zur Verfügung stehen.

Zu beachten ist dabei:

Die Delegierten müssen vorher von der Ortsgruppenjugend offiziell gewählt werden, das Ergebnis der Wahl muss dabei durch ein Protokoll der Sitzung nachgewiesen werden. Es reicht leider nicht einfach zwei Leute zu bestimmen. Die Wahl ist durch ein Wahlprotokoll (Original) vor Ort nachzuweisen. Eine Kopie ist bereits bei der Anmeldung beizufügen.

Ohne dieses Protokoll werden die Delegierten nicht zugelassen! Grund dafür ist die Mandatsprüfungskommision der LVJ!

2.

Je OG-Jugend kann ein Jugendwart mit Stimmrecht gem. § 6 Abs. 4 Buchst. b) BezJO i. V. m. § 7 Abs. 5 Buchst. a) BezJO teilnehmen.

3.

Die Mitglieder des BezJV gem. § 8 Abs. 3 

 

Programm

Anreise
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    • Begrüßung und Eröffnung
    • Wahl der Protokollführung
    • Feststellung der Beschlussfähigkeit und des Stimmschlüssels
    • Anträge zur Tagesordnung
    • Protokoll des BZJR vom 04.10.2009 und BZJT
    • Berichte der BZJV-Mitglieder mit anschließender Aussprache
    • Bericht des Jugendschatzmeisters
    • Entlastung des BZJV
    • Anträge
    • Wahlen
      a. Wahlleiter
      b. Wahlhelfer
      c. BZJVorsitzende/r
      d. mind. 5 Stellv. BZJVorsitzende/r
      e. Schatzmeister
      f. Kassenprüfer
      g. Delegierte zum LJT
    • Hauhaltsplan
    • Berichte aus den Ortsgruppen
    • Verschiedenes

 

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