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Vollständige Liste der Ansprechpartner der DLRG Ortsgruppe Bad Laasphe e.V. findest du hier .
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| Was: | 9. Jugendleitertreffen in Bad Laasphe |
| Wann: | Dienstag, 08.11.2011 um 19.00 Uhr |
| Wo: | Haus der Jugend, Bahnhofstraße 33, 57334 Bad Laasphe |
| Wer: | Jugendleiter der örtlichen Vereine |
Zum Thema "Kinder-Jugend-Schutzkonzept im Kreis Siegen-Wittgenstein" wurde Herr Bahman Pournazai vom Fachservice Jugend und Familie des Kreises Siegen-Wittgenstein eingeladen. Herr Pournazai berichtete über sein Arbeitsfeld und zeigte eventuelle Kooperationsmögtichkeiten auf. In seinem Vortrag erläuterte er u. a. die Regelungen für den Konsum von alkoholischen Getränken, Aufenthalt in Gaststätten sowie den Umgang mit neuen Medien.
An o. g. Veranstaltung nahm auch unsere stv. Jugendwartin Laura Kursawe teil, die der Meinung ist, dass das Thema besonders für Vereine mit Jugendarbeit sehr wichtig sei, dem viel Beachtung entgegenbegracht werden müsse.
Folgende Informationen wurden den Anwesenden mit auf den Weg gegeben:
Kinder- und Jugendschutz - Begriffserklärungen | |
| Kinder: | Personen unter 14 Jahre |
| Jugendliche: | Personen zwischen 14 und 18 Jahre |
| Personensorgeberechtigte Personen: | Vater, Mutter oder Vormund |
| Erziehungsbeauftragte Person: | Person über 18 Jahre, nimmt nach Vereinbarung mit den Eltern Eziehungsaufgaben wahr, z. B. Begleitung des Jugendlichen in eine Disco |
| Zuständige Behörde: | Kommunalverwaltung und örtliche Polizeibehörde; ist zuständig für Durchführung und Überwachung der Bestimmungen. |
Alkohol | |
Bier/ Wein: |
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Schnaps: | Abgabe und Verzehr von branntweinhaltigen Getränken und Lebensmitteln ist für alle Kinder und Jugendliche verboten. |
Tabakkonsum | |
Rauchen: | Abgabe und Konsum von Tabakwaren ist für alle Kinder und Jugendliche verboten. |
Öffentliche Einrichtungen | |
Diskotheken: |
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dürfen
die Teilnahme gestattet werden. | |
Gaststätten: |
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Jugendliche unter 16 Jahre dürfen sich in Gaststätten nur dann aufhalten,
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Nachtbar: | Aufenthalt in Nachtclubs oder vergleichbaren Vergnügunsbetrieben ist für alle Kinder und Jugendliche verboten. |
Spiele und Medien | |
DVD/ Spiele: | Abgabe von Filmen oder Spielen ist mit entsprechender Alterskennzeichnung für alle Kinder und Jugendliche erlaubt. |
Spielautomaten: | Spielautomaten ohne Gewinnmöglichkeiten und mit entsprechender Alterskennzeichnung sind für alle Kinder und Jugendliche erlaubt. |
Spielhallen: | Anwesenheit in öffentlichen Spielhallen ist für alle Kinder und Jugendliche verboten. |
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